Erbrecht

Das Erbrecht gehört zu den schwierigen Rechtsgebieten. Bereits die Frage, ob die Erbfolge durch ein Testament geregelt werden soll, verunsichert viele. Darüber hinaus sind den meisten die umfassenden erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten unbekannt. Die weitere Frage, ob ein Testament privatschriftlich oder notariell abgefasst werden soll, wird häufig auf die Kostenfrage verengt. Sinnvolle Gestaltungsmöglichkeiten werden hierdurch verschenkt und verursachen bei den nachfolgenden Erben Rechtsunsicherheit sowie unnötige streitige Auseinandersetzungen, die mit nicht unerheblichen Kosten verbunden sind.

 

Unser Anwalt für Erbrecht  zeigt Ihnen anhand Ihrer individuellen Situation, die Vor- und Nachteile von erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und stimmt mit Ihnen Regelungsmöglichkeiten ab.

 

Gehören Grundstücke zum Vermögen, sollte sorgfältig geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine Übertragung an die nachfolgende Generation in Betracht gezogen werden kann. Steuerliche Fragen sollten hierbei nicht im Vordergrund stehen, wenn das Grundstück ein unverzichtbarer Baustein Ihrer Altersversorgung sein sollte.

Zu unserem Beratungsumfang gehört auch die Frage, unter welchen Voraussetzungen Pflichtteilsansprüche entstehen und wie diese rechtlich umgesetzt werden können. Ferner können wir Ihnen die Besonderheiten des digitalen Nachlasses darlegen und Regelungsvorschläge unterbreiten.

 

Bei eingetretener Erbfolge können wir Ihnen bei der Beantragung eines Erbscheins behilflich sein, wenn dieser erforderlich werden sollte.

 

Wir gestalten Erbrecht im Sinne unserer Mandanten sinnvoll und vorteilhaft.

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