Grundstücksverträge und Wohnungseigentumskaufverträge

Der Abschluss eines Grundstückskaufvertrages oder eines Wohnungseigentumskaufvertrages wirft sowohl Fragen der inhaltlichen Ausgestaltung als auch Fragen der Abwicklung des Vertrages auf.

 

Für die inhaltliche Ausgestaltung eines Vertrages sind nicht nur die Grundstücksdaten bzw. die Daten der Eigentumswohnung wichtig. Vielmehr sind für Notar Klaus Kuhnigk Ihre Zielvorstellungen und Wünsche Basis für eine Ausgestaltung der vertraglichen Regelungen. Jeder Vertrag weist einige Besonderheiten auf, die oftmals erst in einem persönlichen Gespräch zu Tage treten. Die Erörterung der konkreten Umstände ermöglicht es, eine Vertragsgestaltung zu wählen, die auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Besonderen Wert legen wir dabei auf eine genaue Regelung der Haftungs- und Finanzierungsmodalitäten, damit jede Vertragspartei vor späteren unliebsamen Überraschungen sicher ist.

 

Aus Anlass der Beurkundung von Grundstücks- und Wohnungseigentumskaufverträgen regeln wir für Sie den gesamten Vollzug des Vertrages. Wir holen für Sie notwendige Zustimmungen ein, sorgen für die erforderlichen Grundbucheinträge und benachrichtigen – soweit erforderlich – andere Behörden.

 

In vielen Fällen nimmt der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen auf. Dann muss der Käufer der Bank regelmäßig eine Grundschuld als Kreditsicherheit stellen. Mithilfe einer im Kaufvertrag verankerten Finanzierungsvollmacht kann bereits das Kaufobjekt selbst als Belastungsgegenstand für den Käufer genutzt werden, obwohl es dem Käufer noch nicht gehört. Die Finanzierungsvollmacht ist dabei in einer Weise ausgestaltet, dass ein Kostenrisiko für den Verkäufer nicht entsteht.

 

Soweit ein verkaufter Grundbesitz mit Grundpfandrechten (Grundschulden oder Hypotheken) belastet ist, holen wir die Löschungsbewilligungen der Gläubiger ein und organisieren die lastenfreie Eigentumsumschreibung. Wir überwachen für Sie die Einhaltung der Voraussetzungen für die Kaufpreiszahlung. Liegen sämtliche erforderliche Voraussetzungen vor, erstellt Notar Klaus Kuhnigk die Fälligkeitsmitteilung, die dem Käufer anzeigt, dass der lastenfreie Eigentumserwerb durch den Käufer gesichert und die gefahrlose Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer möglich ist. Eine Abwicklung der Kaufpreiszahlung über ein Notaranderkonto (= ein besonders gesichertes und vom Notar treuhänderisch geführtes Konto) erfolgt in der Regel nicht mehr, da eine direkte Zahlung des Kaufpreises an den Verkäufer grundsätzlich genauso sicher ist.  Ein Notaranderkonto darf zur Abwicklung von Immobilientransaktionen nur noch eingerichtet werden, wenn ein besonderes Sicherungsinteresse besteht.

Tätigkeitsfelder unseres Notars

Eheverträge und Scheidungsfolgenverträge

Gründung von Gesellschaften, Handelsregisterangelegenheiten

Grundstücksverträge und Wohnungseigentumskaufverträge

Testamente und Erbverträge

Überlassungsverträge

Vorsorge- und Betreuungsvollmacht, Patientenverfügung

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NOTRUF - STRAFVERTEIDIGER