Überlassungsverträge

Die lebzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen, insbesondere eines Grundstücks, bedarf einer sorgfältigen Planung. Es sind einerseits die Interessen der übergebenden Generation und andererseits die Interessen der nachfolgenden Generation zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen. Dabei dürfen die steuerlichen Folgen, die mit einer lebzeitige Übertragung von Vermögensgegenständen verbunden sein können, nicht aus dem Blickfeld geraten.

 

Durch eine lebzeitige Vermögensübertragung können Sie Einfluss auf die Person des Nachfolgers sowie auf die Verwaltung und Erhaltung Ihres Vermögens nehmen. Darüber hinaus können Sie für sich selbst eine angemessene Versorgung sicherstellen. Sie haben hierbei in steuerlicher Hinsicht die Möglichkeit, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben steuerliche Freibeträge zu nutzen oder Abschreibungsmöglichkeiten auf Seiten des Übernehmers zu schaffen.

 

Auf der anderen Seite sind Sie nach einer lebzeitigen Überlassung von Vermögensgegenständen nicht mehr in der Lage, die überlassenen Vermögensgegenstände zu veräußern oder über sie in sonstiger Weise frei zu verfügen.

 

Grundsätzlich sollten Sie zunächst Ihre eignen Interessen schützen. Dies kann durch

 

  • die Einräumung von Nießbrauchsrechten
  • die Einräumung von Wohnungsrechten
  • das Versprechen von Leibrenten/dauernden Lasten

 

geschehen. Durch die Vereinbarung von Rückübertragungsklauseln sichern Sie sich den Einfluss auf die zukünftige Vermögensplanung. Der Übernehmer wird sich dann nach Ihren Interessen richten, da anderenfalls die Rückforderung des überlassenen Vermögensgegenstandes droht.

 

Bitte beachten Sie, dass jedes Regelungsmodell auch mit Nachteilen verbunden ist. Eine sorgfältige Vertragsgestaltung kann mit erheblichen steuerlichen Belastungen verbunden sein; ein ausgeklügeltes Steuermodell kann mit erheblichen zivilrechtlichen Nachteilen verbunden sein. Die lebzeitige Überlassung von Vermögen bedarf deshalb einer sorgfältigen Beratung.

 

Wir helfen Ihnen, eine Zielplanung zu entwickeln und die Vertragsgestaltung auf Ihre besonderen Sicherungsbedürfnisse auszurichten.

Tätigkeitsfelder unseres Notars

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