Allgemeines Zivilrecht

Wir beraten und vertreten wir Sie auch kompetent außergerichtlich und gerichtlich in Bereichen des allgemeinen Zivilrechts. Hierzu fallen Rechtsstreitigkeiten, die die Rechtsbeziehungen von juristischen und natürlichen Personen untereinander regeln.

 

Zum allgemeinen Zivilrecht gehören insbesondere das Vertragsrecht (z.B. Kauf- und Werkvertragsrecht) , das Recht der Schadensersatzansprüche bei Rechtsverletzungen (unerlaubte Handlungen) und Ansprüche auf Rückgabe von Vermögenswerten (ungerechtfertigte Bereicherung), wie auch Streitigkeiten, die auf Beseitigung und Unterlassung gerichtet sind.

 

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NOTRUF - STRAFVERTEIDIGER