Entgeltfortzahlung und Kündigung im Krankheitsfall

Es gibt Situationen, in denen auch ohne Arbeitsleistung das Gehalt bzw. der Lohn vorübergehend weitergezahlt wird und der Beschäftigte Arbeitsentgelt erhält. Hierbei spricht man von der sogenannten Entgeltfortzahlung bzw. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, welche im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt ist.

 

 

1. Was sind die Voraussetzungen für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

  1. Ihre Arbeitsunfähigkeit muss die alleinige Ursache sein, dass Sie nicht arbeiten können.
  2. Die Krankheit darf nicht durch Sie verschuldet sein.
    Diese liegt vor, wenn Sie sehr leichtsinnig und fahrlässig gehandelt haben. Die Beweislast liegt beim Arbeitgeber, wenn er die Lohnfortzahlung verweigert.
  3. Das Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt der Erkrankung mindestens vier Wochen bestanden haben.

 

Beispiel für eine selbstverschuldete Krankheit:

 

  1. Eine suchtbedingte Erkrankung als Folge eines Drogen- oder Nikotinkonsums ist eine selbst verschuldete Krankheit.
  2. Ein Arbeitnehmer, der im Zustand der Trunkenheit einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem er verletzt wird, hat die Krankheit selbst verschuldet.

 

 

2. Welche Ansprüche stehen dem Arbeitnehmer im Krankheitsfall zu?

Der Arbeitgeber muss sechs Wochen lang Ihr Gehalt weiterzahlen. Wenn Sie auch nach sechs Wochen noch arbeitsunfähig sind, erhalten Sie als Angestellter Geld von der Krankenkasse, üblicherweise bis zu einer Dauer von 1,5 Jahren. Bei gesetzlich Versicherten beträgt dies in der Regel 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Wenn Sie im Anschluss an die 6 Wochen wieder arbeiten und erneut erkranken, besteht erneut ein Anspruch auf sechs Wochen Entgeltzahlung.
Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem, was Sie an Lohn oder Gehalt erhalten hätten, wären Sie nicht arbeitsunfähig geworden.

 

 

3. Kann aufgrund einer Krankheit die Kündigung ausgesprochen werden?

Aufgrund einer Krankheit kann eine personenbedingte Kündigung nur unter sehr strengen Voraussetzungen ausgesprochen werden.
Dies ist möglich, wenn der Betroffene aufgrund seiner Krankheit den Arbeitsvertrag künftig nicht mehr erfüllen kann. In diesem Fall muss aber unter anderem eine sorgfältige Interessensabwägung stattgefunden haben und es muss zu Beeinträchtigungen von betrieblichen Interessen gekommen sein.

 

Im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und bei Kündigungen im Krankheitsfall können viele Fehler begangen werden, verhindern Sie das und vereinbaren Sie noch heute einen Termin mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht, Sascha Rinker!

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