18.06.2020

WEM DROHEN ANZEIGEN WEGEN SUBVENTIONSBETRUG?

STRAFRECHT: CORONA UND DIE FOLGEN

Die Covid-19-Pandemie macht auch vor dem Strafrecht keinen Halt. Derzeit verfolgen die Strafverfolgungsbehörden zunehmend Personen, die sich wegen Subventionsbetrug gem. § 264 StGB strafbar gemacht haben könnten. Eine solche Strafbarkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn unwahrheitsgemäße Angaben im Rahmen der Anträge auf Kurzarbeitergeld oder der sog. Corona-Hilfen gemacht werden. Die Arbeitsagenturen weisen im Rahmen der Antragstellung die Antragsteller sogar ausdrücklich darauf hin, dass bei Falschangaben über die Antragsvoraussetzungen Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet wird. Das strafrechtliche Risiko ist daher immens.

 

Neben dem strafrechtlichen Risiko für die natürlichen Personen kommt auch eine Einziehung des Erlangten im Zusammenhang mit den rechtswidrig beantragten und ausgezahlten
Subventionen in Betracht.

 

Strafbarkeitsrisiken drohen auch bei Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz und durch Ansteckung anderer wegen Körperverletzung, im schlimmsten Fall sogar wegen
Tötungsdelikten, sollte die Erkrankung zu dem Tod der infizierten Person führen.

Möchten Sie sich präventiv oder bei einem konkreten strafrechtlichen Vorwurf beraten oder verteidigen lassen, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren. Unser Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht Sascha Rinker unterstützt sie hierbei gerne mit voller Tatkraft!

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