Ein Rechtsstreit, eine juristische Auseinandersetzung, die Ladung zu einem Termin bei Gericht, der Staatsanwaltschaft oder der Polizei sind meist emotional belastende Situationen – selbst wenn man sich im Recht wähnt. In jedem Fall ist es gut, einen erfahrenen Rechtsanwalt an seiner Seite zu haben, der einem Sicherheit im Konflikt gibt.
Die Kanzlei Kuhnigk & Rinker in Berlin-Reinickendorf betreut als Anwaltskanzlei über 30 Jahren Mandanten in den Rechtsgebieten Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Erbrecht und allgemeines Zivilrecht. Sollten Sie strafrechtliche oder arbeitsrechtliche Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an unseren Fachanwalt für Strafrecht und Arbeitsrecht Sascha Rinker. Im Familienrecht erhalten Sie eine bestmögliche Betreuung durch unseren Fachanwalt Klaus Kuhnigk. Auf der Grundlage unserer profunden Kenntnisse von Recht und Gesetz und der langen Erfahrung mit der jeweils aktuellen Rechtsprechung beraten wir unsere Mandanten vertrauensvoll und umfassend. Gleich zu Beginn der Zusammenarbeit klären wir darüber auf, in welchem rechtlichen Rahmen sich der konkrete Fall bewegt, damit wir gemeinsam den rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltungsspielraum optimal ausschöpfen können. In Strafsachen legen wir mit Ihnen zusammen die passende Verteidigungsstrategie fest.
Wir stehen engagiert an der Seite unserer Mandanten und sehen es als unsere Aufgabe, Konflikte in ihrem Sinn zu lösen und ihre Belange wirkungsvoll zu vertreten. Dazu zählt auch, dem Gericht den Sachverhalt aus einem Blickwinkel zu präsentieren, der für unsere Mandantschaft das bestmögliche Ergebnis gewährleistet.
Ihre individuelle Situation bestimmt, ob Sie uns als sachkundigen Kämpfer oder (auch) als ausgleichenden Vertreter Ihrer Interessen erleben.
Als Notar steht Klaus Kuhnigk für die Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie als unabhängiger Ratgeber aller an Rechtsgeschäften beteiligten Personen gern zur Verfügung.
Mit großer Umsicht, profundem Fachwissen und hoher Motivation steht unser Kanzlei-Team zu Ihrer Verfügung. Unsere Mitarbeiterinnen verfügen über große Erfahrung in Kanzlei und Notariat und sorgen zum Teil schon seit Jahrzehnten für reibungslose Abläufe hinter den Kulissen. So sind wir stolz auf ein verlässliches und eingespieltes Team zum Wohl unserer Mandanten.
Was ist ist eine Beratungshilfe und wie beantrage ich eine Prozesskostenhilfe?
Liegen die rechtlichen Voraussetzungen vor, besteht für Sie durch Vorlage eines sog. Berechtigungsscheins und gegen Zahlung einer Schutzgebühr in Höhe von 15 EUR die Möglichkeit, uns mit der Beratung und dem außergerichtlichen Tätigwerden zu beauftragen. Sollten Sie aufgrund Ihrer persönlichen und finanziellen Voraussetzungen nicht in der Lage sein, ein Gerichtsprozess finanzieren zu können, besteht bei hinreichender Erfolgsaussicht und fehlender Mutwilligkeit die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.