Gebühren und Honorare

 

„Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.“

Wilhelm Busch (1832 – 1908)

 

 

Das Erstgespräch mit Bezug auf die Aktenlage ist kostenpflichtig. Die Gebühren, die wir mindestens verlangen müssen, sind gesetzlich festgelegt. Oberhalb dieser Mindestgebühren lässt der Gesetzgeber zu, dass Mandant und Rechtsanwalt eine höhere Bezahlung vereinbaren, zum Beispiel nach Zeitaufwand.

Im persönlichen Gespräch klären wir Ihren Bedarf und unseren Aufwand.

 

Vielleicht können Sie Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir unterstützen Sie dabei gern.

 

Gebühren für die Notartätigkeit berechnen wir gegenüber allen Beteiligten, sofern diese nicht untereinander eine andere Kostenverteilung vereinbart haben. Basis ist nach Maßgabe des bundesweit einheitlichen Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) ein Gebührensatz sowie der Geschäftswert. Einen Gebührenrechner und nähere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer unter https://www.bnotk.de.



NOTRUF - STRAFVERTEIDIGER